21 Monate Freiheitsstrafe für Lionel Messi
Wie jetzt bekannt worden ist, wurden der argentinische Fußballstar sowie sein Vater vom Landgericht Barcelona zu einer Haftstrafe von 21 Monaten verurteilt.
Die beiden sollen mit Hilfe von weiteren Beratern im Zeitraum von 2007 - 2009 das spanische Finanzamt um 4,1 Mio € betrogen haben. Es ging hierbei angeblich um Einnahmen aus Bildrechten, die gegenüber dem Finanzamt nicht angegeben.
Die beiden Messis werden die Haftstrafe höchstwahrscheinlich nicht antreten müssen, da in Spanien bei Erstverurteilten eine Haftstrafe unter 2 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird.
Auch in Deutschland gibt es die Möglichkeit, dass Haftstrafen unter 2 Jahren nicht vollstreckt sondern meistens unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt werden. In diesen Fällen haben die Verurteilten die Möglichkeit, in der Bewährungszeit zu beweisen, dass sie in der Lage sind, sich rechtstreu zu verhalten. Hierdurch wird zwar in erster Linie die Staatskasse entlastet, aber die Verurteilten können sich darauf nicht ausruhen, denn im Falle der Nichterfüllung einer gerichtlichen Auflage oder einer erneuten Straffälligkeit droht der Widerruf der Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung mit der Folge, dass der Verurteilte zwangsweise in das "betreute Wohnen" umziehen muss, um dort seine Haftstrafe auf Staatskosten zu verbüßen.