Reichsbürger dürfen keine Waffen haben
Das Verwaltungsgericht Gießen hat zwei Eilanträge von Personen, die sich als Reichsbürger bezeichnen, zurückgewiesen, mit denen sich diese gegen eine Entscheidung des Landkreises Marburg-Biedenkopf wandten. Der Landkreis hatte den beiden Antragstellern die Berechtigung zum Besitz und zur Benutzung von Waffen entzogen. Es sah die Antragsteller als waffenrechtlich unzuverlässig an. Dieser Meinung schloss sich das Verwaltungsgericht Gießen jetzt an. Es vertritt die Meinung, dass der Umgang mit Waffen nur Personen erlaubt werden, die "nach ihrem Verhalten Vertrauen verdienten, mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umzugehen". Personen wie die "Reichsbürger", die die auf dem Grundgesetz basierende Ordnung der Bundesrepublik nicht anerkennen, hätten ein solches Vertrauen nicht verdient.
Eine in meinen Augen konsequente Entscheidung des Gerichtes, das Verhalten der Reichsbürger in diesen Verfahren lässt jedoch diese Konsequenz missen. Sie erkennen die Existenz der Bundesrepublik Deutschland in seiner Rechtsform nicht an, sie verneinen die Rechtmäßigkeit der Existenz der deutschen Gerichte und sprechen diesen jegliche Kompetenz zur Rechtsprechung ab - mit Ausnahme der Arbeitsgerichte. Wenn ihnen aber deutsche Behörden Rechte entziehen, ziehen sie dennoch vor die nach deren eigenen Definition "unzuständigen" und "kompetenzlosen" Gerichte. Ein Widerspruch in sich, der jedoch aufzeigt, dass es den "Reichsbürgern" letztlich nur um die Durchsetzung einer Rosinenpickerei geht. Es geht denen nicht grundsätzlich um die Existenz/Nichtexistenz der Bundesrepublik, sondern nur um deren persönlichen Vorteil, der sich - wie allzu häufig - einfach monetär bemessen lässt.