Ich berate und vertrete Sie gern im Strafrecht
Allgemeines Strafrecht:
hierzu gehören grundsätzlich alle Straftaten, die im Strafgesetzbuch (StGB) verankert sind. Zu diesen gehören von der Körperverletzung (§§ 223 ff StGB), Diebstahl (§§ 242 ff StGB), Raub (§ 249 StGB) über den Betrug (§ 263 ff StGB) bis zum Mord (§ 211 StGB) im Wesentlichen die allgemein hin bekannten Straftaten. Dieser Bereich wird auch das Kernstrafrecht genannt.
Nebenstrafrecht
Es gibt aber noch weitere Gesetze, die Straftaten definieren und entsprechende Sanktionen bei Verstößen gegen diese Normen. Hierzu gehören z.B. das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG), die Abgabenordnung (AO), das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) und viele andere.
Opfervertretung
Das Tätigkeitsfeld des Rechtsanwaltes beschränkt sich jedoch keineswegs allein auf die Strafverteidigung sondern erfasst unter bestimmten Umständen auch die Vertretung der Opfer von Straftaten. Wenn bestimmte Straftaten begangen wurden, kann sich das Opfer als Nebenkläger/-in dem Strafverfahren gegen die beschuldigte Person zur Wahrung der strafprozessualen Opferrechte anschließen.
Adhäsionsverfahren
Im Rahmen dieser Nebenklage können auch weitergehende Opferrechte geltend gemacht werden. So kann unter bestimmten Umständen erreicht werden, dass das Strafgericht den Angeklagten verurteilt, an das Opfer ein angemessenes Schmerzensgeld sowie Schadensersatz zu zahlen. Dieses Adhäsionsverfahren stellt eine Durchbrechung des Grundsatzes dar, dass Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche grundsätzlich vor den Zivilgerichten eingeklagt werden müssen.
Zeugenbeistand
Auch Zeugen können unter Umständen Beistandsleistungen erbracht werden. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn Zeugen Gefahr laufen, durch ihre Aussage sich oder Familienangehörige in strafrechtlicher Hinsicht zu belasten und so in den Fokus der Ermittlungsbehörden zu rücken.
Vollstreckungsrecht
Nicht zuletzt gehört das Vollstreckungsrecht auch zum Strafrecht. Sofern eine Haftstrafe vollstreckt wird, kann z.B. geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine frühzeitige Haftentlassung (2/3-Strafe) vorliegen.
Sollten Sie Opfer, Beschuldigter oder Zeuge einer Straftat sein und Fragen hierzu haben, können Sie sich gern an mich wenden. Bereits In einem ersten Beratungsgespräch kann erörtert werden, welche Schritte zur Wahrung Ihrer Rechte notwendig sind.