Ich berate und vertrete Sie gern im Strafrecht

All­ge­mei­nes Strafrecht:

hier­zu gehö­ren grund­sätz­lich alle Straf­ta­ten, die im Straf­ge­setz­buch (StGB) ver­an­kert sind. Zu die­sen gehö­ren von der Kör­per­ver­let­zung (§§ 223 ff StGB), Dieb­stahl (§§ 242 ff StGB), Raub (§ 249 StGB) über den Betrug (§ 263 ff StGB) bis zum Mord (§ 211 StGB) im Wesent­li­chen die all­ge­mein hin bekann­ten Straf­ta­ten. Die­ser Bereich wird auch das Kern­straf­recht genannt.

Neben­straf­recht

Es gibt aber noch wei­te­re Geset­ze, die Straf­ta­ten defi­nie­ren und ent­spre­chen­de Sank­tio­nen bei Ver­stö­ßen gegen die­se Nor­men. Hier­zu gehö­ren z.B. das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz (BtMG), das Urhe­ber­rechts­ge­setz (UrhG), das Kunst­ur­he­ber­ge­setz (Kunst­UrhG), die Abga­ben­ord­nung (AO), das Gewalt­schutz­ge­setz (GewSchG) und vie­le andere.

Opfer­ver­tre­tung

Das Tätig­keits­feld des Rechts­an­wal­tes beschränkt sich jedoch kei­nes­wegs allein auf die Straf­ver­tei­di­gung son­dern erfasst unter bestimm­ten Umstän­den auch die Ver­tre­tung der Opfer von Straf­ta­ten. Wenn bestimm­te Straf­ta­ten began­gen wur­den, kann sich das Opfer als Nebenkläger/-in dem Straf­ver­fah­ren gegen die beschul­dig­te Per­son zur Wah­rung der straf­pro­zes­sua­len Opfer­rech­te anschließen.

Adhä­si­ons­ver­fah­ren

Im Rah­men die­ser Neben­kla­ge kön­nen auch wei­ter­ge­hen­de Opfer­rech­te gel­tend gemacht wer­den. So kann unter bestimm­ten Umstän­den erreicht wer­den, dass das Straf­ge­richt den Ange­klag­ten ver­ur­teilt, an das Opfer ein ange­mes­se­nes Schmer­zens­geld sowie Scha­dens­er­satz zu zah­len. Die­ses Adhä­si­ons­ver­fah­ren stellt eine Durch­bre­chung des Grund­sat­zes dar, dass Schmerzensgeld- und Scha­dens­er­satz­an­sprü­che grund­sätz­lich vor den Zivil­ge­rich­ten ein­ge­klagt wer­den müssen.

Zeu­gen­bei­stand

Auch Zeu­gen kön­nen unter Umstän­den Bei­stands­leis­tun­gen erbracht wer­den. Dies kommt ins­be­son­de­re in Betracht, wenn Zeu­gen Gefahr lau­fen, durch ihre Aus­sa­ge sich oder Fami­li­en­an­ge­hö­ri­ge in straf­recht­li­cher Hin­sicht zu belas­ten und so in den Fokus der Ermitt­lungs­be­hör­den zu rücken.

Voll­stre­ckungs­recht

Nicht zuletzt gehört das Voll­stre­ckungs­recht auch zum Straf­recht. Sofern eine Haft­stra­fe voll­streckt wird, kann z.B. geprüft wer­den, ob die Vor­aus­set­zun­gen für eine früh­zei­ti­ge Haft­ent­las­sung (2/3-Strafe) vorliegen.

Soll­ten Sie  Opfer, Beschul­dig­ter oder Zeu­ge einer Straf­tat sein und Fra­gen hier­zu haben, kön­nen Sie sich gern an mich wen­den. Bereits In einem ers­ten Bera­tungs­ge­spräch kann erör­tert wer­den, wel­che Schrit­te zur Wah­rung Ihrer Rech­te not­wen­dig sind.