Ich berate und vertrete Sie gern im Zivilrecht
Das Zivilrecht ist ein weites Feld und umschreibt im Wesentlichen die Regelungen, die das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält. Das Zivilrecht kann am einfachsten damit umschrieben werden, als dass in diesem - anders als im Strafrecht, wo Ansprüche des Staates gegenüber den Bürgern auf Einhaltung der (Straf-)Gesetze geltend gemacht werden - Ansprüche der Bürger untereinander geregelt werden. Hierzu gehören u.a.:
Vertragsrecht
Dies ist der allgemeinste Teil des Zivilrechtes, da dieser die Rechte bei Vertragsabschlüssen etc. regelt. Dessen Regelungen finden sich auch in weiteren Rechtsgebieten wie z.B. dem Mietrecht, dem Arbeitsrecht usw. wieder.
Kaufrecht
In den §§ 433 ff BGB ist das allgemeine Kaufrecht geregelt, welches nicht nur den Kaufvertrag sondern auch die Käuferrechte im Mangelfall regelt. Es spielt hier keine Rolle, ob es sich um die Anschaffung eines neuen oder gebrauchten Autos oder um den Kauf einer CD handelt.
Erbrecht
In den §§ 1922 ff BGB ist das Erbrecht geregelt. Dieser Bereich ist sehr umfassend, in ihm geht es um die rechtliche Stellung der Erben (auch untereinander), die Erbfolge, die Haftung der Erben, Erbschaftsansprüche usw.
Hierzu gehören aber auch Regelungen, die man schon zu Lebzeiten treffen kann. Am bekanntesten dürfte das Testament sein, in welchem der Erblasser seinen "letzten Willen" regeln kann. Es können Erben eingesetzt oder aber auch gesetzliche Erben ausgeschlossen werden. Ein Testament kann auch ein sogen. Vermächtnis bezüglich einzelner Nachlassgegenstände beinhalten, welche das Erbe durchaus einschränken können. Die Gestaltungsmöglichkeiten in einem Testament sind mannigfaltig, weshalb die Worte mit großem Bedacht gewählt werden sollten, um den Willen des Erblassers möglichst eindeutig wiederzugeben und so Erbstreitigkeiten möglichst auszuschließen.
Ist jemand von seinem Erbe ausgeschlossen worden, hat dieser wiederum einen gesetzlich geregelten Anspruch auf den sogen. Pflichtteil, der der Hälfte des sonst gesetzlichen Erbteils entspricht. Dieser muss zeitnah geltend gemacht werden, da er - anders als der normale Erbanspruch - innerhalb der Regelverjährungsfrist von 3 Jahren gem. §§ 195, 199 BGB verjähren kann, wobei zu beachten ist, dass die dreijährige Verjährungsfrist mit Ablauf des Jahres zu laufen beginnt, indem der Anspruch entstanden ist. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Erbfall eingetreten und die pflichtteilsberechtigte Person von diesem Kenntnis erlangt hat.
Mietrecht
Die §§ 535 ff BGB beschäftigen sich mit der Vermietung von Wohnungen als auch allen anderen Gegenständen, die man gegen eine gewisse Gebühr zur Nutzung überlassen erhält. Es wird nicht nur die Begründung eines Mietverhältnisses geregelt sondern neben der Preisanpassung, den Nebenkosten auch dessen Beendigung.
Werkvertrag
In den §§ 631 ff BGB werden die Rechtsverhältnisse zwischen Auftraggebern und Handwerkern geregelt, in den es um die Erstellung eines "Werkes" wie z.B. das Verfliesen eines Bades, dem Bau eines Schrankes u.ä. geht. Auch hier gibt es Regelungen zur Begründung und Beendigung von Werkverträgen, zu den Rechten im Falle einer nicht auftrags- und fachgerechten Ausführung des Werkes usw.
Dienstvertrag
Der Dienstvertrag ist in den § 611 BGB geregelt, bei denen anders als beim Werkvertrag nicht das Werk sondern die Erbringung von Diensten im Vordergrund steht. Klassische Dienstverträge sind der der Arbeitsvertrag (siehe Arbeitsrecht) oder der Behandlungsvertrag.
unerlaubte Handlung
Im BGB wird in den §§ 823 ff BGB auch geregelt, welche Ansprüche ein durch eine unerlaubte Handlung (z.B. Körperverletzung, Sachbeschädigung, Urheberrechtsverletzung u.a.) Geschädigter gegen den Schädiger hat. Es geht hier im Wesentlichen um Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.
ungerechtfertigte Bereicherung
Wenn sich jemand ohne Rechtsgrund zu Lasten eines anderen bereichert hat, stehen dem Geschädigten Rückgewährsansprüche zu, diese werden in den §§ 812 BGB geregelt.
weitere Bereiche
Im BGB werden noch sehr viele andere Bereiche des täglichen Lebens geregelt. Hierzu gehören das Familienrecht, das Sachenrecht (Eigentum/Besitz, Herausgabe- und/oder Unterlassungsansprüche), das Hypothekenrecht, das Gesellschaftsrecht. Darüber hinaus gibt es viele weitere Gesetze, die das Zusammenleben zwischen Bürgern regeln.
Ich berate Sie auch gern in weiteren Rechtsgebieten.
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