Mietpreisbremse verfassungswidrig?
Das Landgericht Berlin hat die 2015 eingeführte Mietpreisbremse für verfassungswidrig erachtet, weil die Vermieter ungleich behandelt würden. Die Ungleichbehandlung sei nach dem Gericht darin zu sehen, dass der Gesetzgeber "eine Bezugsgröße gewählt" hat, "die Vermieter in unterschiedlichen Städten wesentlich ungleich treffe". Es sei schließlich der Wohnungsmarkt bundesweit sehr unterschiedlich, was dem Gesetzgeber hinlänglich hätte bekannt sein müssen.
"Soweit der Gesetzgeber Differenzierungen vornehme, müssten diese durch Gründe gerechtfertigt werden, die dem Ziel der Differenzierung und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen seien", äußerte das Landgericht. Dies habe der Gesetzgeber unbeachtet gelassen und somit in die Vertragsfreiheit eingegriffen. Zudem seien Vermieter bevorzugt, die bereits vor Einführung der Mietpreisbremse einen entsprechend hohen Aufschlag auf die Miete gemacht hätten.
Interessant ist auch die Ansicht des Gerichtes, dass das Gericht ohne Angabe von weiteren Gründen davon ausgehe, dass einkommensschwache Mieter in München mehr Geld zur Verfügung hätten als etwa jene in Berlin. Der Unterschied der ortsüblichen Vergleichsmiete von Berlin zu München betrage laut dem Landgericht etwas mehr als 70 Prozent. Dies hätte zur Folge, dass einkommensschwache Bürger in München bei Neuanmietung einer gleichwertigen Wohnung grundsätzlich mehr Geld zur Verfügung haben müssten als in Berlin.
Damit hat das Landgericht Berlin durchaus Recht, einen Lösungsansatz bietet es jedoch nicht. Einerseits muss der Mietmarkt begrenzt werden - keine Frage. Andererseits darf die Regulierung nicht so weit gehen, dass die Vermieterseite nicht einmal mehr der normalen Preissteigerung Rechnung tragen kann, weil eine Mietpreiserhöhung bei Neuvermietung Rechnung tragen kann und die Mietpreise auf "immer und ewig" auf das heutige Niveau eingefroren wird. Es könnte auch überlegt werden, es bei der Möglichkeit der Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis zu belassen, da hier ja auch eine Möglichkeit bestünde, den stetigen Preissteigerungen Rechnung zu tragen. Da diese Möglichkeit aber auch durch die ortsübliche Miethöhe begrenzt ist, ist das auch kein Lösungsansatz.
Wie man es auch dreht und wendet, die Mietpreisbremse bleibt erst einmal so bestehen, da das Urteil des LG Berlin selbst nicht geeignet ist, diese zu kippen. Und selbst wenn das Gesetz zur Mietpreisbremse geändert wird, wird bereits jetzt klar sein, dass es in jedem Fall Verlierer und Gewinner geben wird, weil eine Einzelfallgerechtigkeit nicht in jedem Fall durch ein Gesetz geschaffen werden kann. Es wird sich immer jemand finden, für den das Gesetz eine "ungerechte" Folge haben wird... Aber warten wir ab, ob der Gesetzgeber dieses Urteil als Anlass zum Handeln nimmt...