FAQ - Vorabinformationen zu rechtsbereichen
Informationen zu meinen Rechtsbereichen
Habe ich immer ein 14-tägiges Widerrufsrecht?
Nein, dieses Recht steht Ihnen nur zu, wenn die Waren im Wege des Fernabsatzes z.B. über das Internet oder Telefon erworben haben. Sofern Sie den Kauf vor Ort getätigt haben, steht Ihnen das Widerrufsrecht nicht zu. Oft gewähren die Händler aus Kulanz trotzdem ein 14-tägiges Rückgaberecht. Hierauf besteht Ihrerseits jedoch kein Rechtsanspruch Ihrerseits.
Was kostet die Beauftragung eines Rechtsanwaltes?
Die Rechtsanwaltskosten bestimmen sich in der Regel nach dem Streitwert der Angelegenheit. Dieser ist die Grundlage für die Berechnung der Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetzes (RVG). Im RVG wird auch geregelt, für welche Verfahrensschritte welche Gebühren anfallen. Am besten erkundigen Sie sich zu Beginn des Gespräches und vor der Erteilung des Mandates über die höchstwahrscheinlich anfallenden Kosten.
Was tun, wenn ich mir einen Anwalt nicht leisten kann?
Es gibt die Möglichkeit, für die Erstberatung oder auch die Übernahme der Sache im außergerichtlichen Bereich Beratungshilfe vom für Ihren Wohnort zuständigen Gericht zu erhalten. Dieses prüft, ob bei Ihnen die finanziellen Voraussetzungen für die Gewährung von Beratungshilfe vorliegen, ob Sie selbst versucht haben, das Problem zu klären und ohne anwaltliche Hilfe nicht weiterkommen..
Was tun, wenn ich vor Gericht muss und mir einen Anwalt nicht leisten kann?
Ähnlich wie bei der Beratungshilfe gibt es hier die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung (Prozesskostenhilfe) zu erhalten. Diese muss mittels eines Formblattes bei Gericht beantragt werden. Der zuständige Richter prüft dann, ob bei Ihnen die finanziellen Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe vorliegen sowie summarisch, ob eine Erfolgsaussicht besteht. Sollte Prozesskostenhilfe bewilligt werden, werden Ihre eigenen Rechtsanwaltskosten und die auf Sie entfallenden Gerichtskosten zunächst von der Gerichtskasse übernommen. Die Kosten des gegnerischen Rechtsanwaltes werden von der Prozesskostenhilfe nicht erfasst. Darüber hinaus hat das Gericht die Möglichkeit, in einem Zeitraum von 4 Jahren nach Abschluss des Gerichtsverfahrens zu prüfen, ob sich Ihre finanziellen Möglichkeiten so verändert haben, dass Sie zur Tragung der Rechtsverfolgungskosten heranzuziehen wären. Nähere Informationen erhalten Sie auch hier.
Ob für Sie die Beantragung von Prozesskostenhilfe in Betracht kommt, müsste ich für Sie im Einzelfall prüfen.