Ich berate und vertrete Sie gern im Arbeitsrecht
Das Kernarbeitsrecht regelt im Wesentlichen das Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie Arbeitnehmer, Geschäftsführer, leitender Angestellter sind. Die grundlegenden Regelungen zum Arbeitsvertrag sind im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert, jedoch auch in vielen anderen Nebengesetzen wie dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) finden sich Regelungen, die die in Deutschland grundsätzlich geltenden Vertragsfreiheit zugunsten der Arbeitnehmer einschränkt..
Die häufigsten Streitigkeiten gibt es im Bereich der Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Oft versuchen Arbeitgeber, durch das Anbieten von Abfindungen ihre Arbeitnehmer zu bewegen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Hierbei verkennen viele Arbeitnehmer, dass sie durch die Annahme eines solchen Angebotes Sperren oder Kürzungen seitens des Arbeitsamtes/Jobcenters riskieren.
Sehr oft gibt es im Arbeitsrecht um Nichtzahlung von Lohn oder um die Frage von Urlaubszeiten und Arbeitszeitregelungen, da es hier regelmäßig zu Meinungsverschiedenheiten und divergierenden Lesarten der Arbeitsverträge kommt.
Häufig sind auch Abmahnungen, die ungerechtfertigt erteilt und genutzt werden, um "unliebsame" Arbeitnehmer loszuwerden, Gegenstand einer rechtlichen Auseinandersetzung.
Mobbing spielt sich häufig unter den Mitarbeitern eines Unternehmens selbst ab, betrifft aber dennoch auch das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da der Arbeitgeber gegenüber seinen Arbeitnehmern gewissen Fürsorgepflichten unterworfen ist. An dieser Stelle greift auch das Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) zugunsten der Arbeitnehmer ein.
Das Arbeitsrecht zieht sich darüber hinaus noch in viele Bereiche hinein. Gern prüfe ich für Sie, ob Ihr Problem dem arbeitsrechtlichen Feld zuzuordnen ist und wie dieses Problem einer Lösung zugeführt werden kann.