20 / 09 2016

Verbraucherzentrale mahnt WhatsApp ab und legt sich mit Facebook an

Das Marktwächter-Team des Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­ban­des (vzbv) hat Whats­App abge­mahnt. Die Markt­wäch­ter kri­ti­sie­ren, dass das Unter­neh­men per­sön­li­che Daten wie Tele­fon­num­mern an sei­nen Mut­ter­kon­zern Face­book wei­ter­rei­chen will. Neue Nutzungs- und Daten­schutz­be­stim­mun­gen mach­ten dies mög­lich. Whats­App blei­be bis zum 21.09.2016 Zeit eine Unter­las­sungs­er­klä­rung abzugeben.

Die Ver­brau­cher wur­den in ihrem Ver­trau­en in die Unab­hän­gig­keit von Whats­App ent­täuscht, da Face­book bei des­sen Über­nah­me 2014 noch öffent­lich bekun­de­te, dass Whats­App unab­hän­gig blei­ben sol­le. Den Nut­zern von Whats­app wur­de somit sug­ge­riert, dass ihre Daten allein bei Whats­App blei­ben und kein Daten­trans­fer zu Face­book erfolgt. Die­ses Ver­trau­en ist ent­täuscht worden.

Der vzbv habe bereits in sei­ner Abmah­nung von Face­book Anfang 2015 ers­te Anzei­chen für einen Daten­aus­tausch kri­ti­siert. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le sieht hier­durch die Pri­vat­sphä­re der Ver­brau­cher gefähr­det. Zumal die­se Daten­be­schaf­fung von den "Gro­ßen" schlei­chend ein­ge­lei­tet und durch­ge­führt wird, einer­seits um kein Auf­se­hen zu erre­gen und ande­rer­seits, um die Tole­ranz­gren­zen der Ver­brau­cher hin­sicht­lich des Umgangs mit ihren per­sön­li­chen Daten in einer Art zu erwei­tern, der von den Ver­brau­chern nicht oder nicht so wahr­ge­nom­men wird, da der eigent­li­che Plan für den Durch­schnitts­ver­brau­cher ver­deckt bleibt. Geför­dert wird dies durch umfang­rei­che Ver­trags­tex­te und sei­ten­lan­ge AGBs (All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen), in denen ver­klau­su­liert ver­sucht wird, den Betrei­bern immer mehr Rech­te an den Daten der Nutzer/Verbraucher einzuräumen.

Daher ist drin­gend erhöh­te Wach­sam­keit in Hin­sicht auf die Ver­wen­dung von per­sön­li­chen Daten angeraten.

Ihr Rechts­an­walt Chris­toph Seif­fert aus Flensburg

(Quel­le: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/verbraucherzentrale-mahnt-whatsapp-wegen-geplanter-daten-weitergabe-an-facebook-ab)


22 / 08 2016

VW-Zulieferstreit - LG Braunschweig erlässt einstweilige Verfügungen

Das LG Braun­schweig hat in zwei von VW gegen zwei Zulie­fe­rer ein­ge­lei­te­ten einst­wei­li­gen Ver­fü­gungs­ver­fah­ren ent­schie­den dass die Fir­men ver­pflich­tet sind, auf Abruf die ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Zulie­fer­tei­le an VW zu lie­fern. Über die Höhe des im Fal­le eines Ver­sto­ßes gegen die einst­wei­li­ge Ver­fü­gung zu zah­len­den Ord­nungs­gel­des ist im Fal­le der Car Trim GmbH noch nicht ent­schie­den wor­den. Da die ES Auto­mo­bil­guss GmbH als Antrags­geg­ne­rin Wider­spruch ein­ge­legt hat, fin­det in die­sem Fall eine münd­li­che Ver­hand­lung statt. Die Fa. Car Trim GmbH kann noch Wider­spruch einlegen.

Jedoch sind bei­de Anord­nun­gen sind bereits voll­streck­bar, so dass VW not­falls per Gerichts­voll­zie­her durch­set­zen kann, dass die Tei­le gelie­fert und die Pro­duk­ti­on des Golf u.a. in Emden wie­der auf­ge­nom­men wer­den kann.

Inwie­weit das letzt­lich zu Lie­fer­ver­zö­ge­run­gen bei Neu­wa­gen­kun­den führt, wird abzu­war­ten blei­ben. Falls es hier­zu gekom­men sein soll­te, wäre im Ein­zel­fall zu prü­fen, ob und in wel­cher Höhe ein Scha­dens­er­satz­an­spruch bestehen könn­te oder ob ein Rück­tritt vom Kauf­ver­trag mög­lich wird.

Ihr Rechts­an­walt Chris­toph Seif­fert aus Flensburg