28 / 09 2016

Datenweitergabe WhatsApp an Facebook #2

Mit­tels einer Ver­wal­tungs­an­ord­nung hat es der Ham­bur­ger Daten­schutz­be­auf­trag­te Cas­par geschafft, Face­book die Erhe­bung und Nut­zung von Daten deut­scher WhatsApp-Nutzer zu unter­sa­gen. Hier­bei han­delt es sich um eine einst­wei­li­ge Anord­nung, die ab sofort gilt und Face­book ver­pflich­tet, die bereits gewon­ne­nen Daten zu löschen. Da die­se Ent­schei­dung nicht abschlie­ßend ist, muss das Haupt­sa­che­ver­fah­ren abge­war­tet wer­den, wel­ches sogar vor dem EuGH enden kann.

Im Zuge des Erwerbs von Whats­app durch Face­book wur­de von Face­book noch damit gewor­ben, dass es kei­nen Daten­ab­gleich gebe. Davon möch­te Face­book nun nichts mehr wis­sen und doch einen Daten­ab­gleich zwi­schen den bei­den ansons­ten recht­lich selb­stän­di­gen Fir­men durch­füh­ren. Dies stellt nicht nur nach Ansicht des Daten­schutz­be­auf­trag­ten eine Irre­füh­rung der Nut­zer und der Öffent­lich­keit dar son­dern sei auch ein Ver­stoß gegen das Datenschutzrecht.

Die­se Anord­nung ist in jedem Fall ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung. Bleibt zu hof­fen, dass die Instanz­ge­rich­te sich der Ansicht des Daten­schutz­be­auf­trag­ten anschließen.

Ihr Rechts­an­walt Chris­toph Seif­fert aus Flensburg


28 / 09 2016

Weltstrafgericht verurteilt Dschihadisten wegen Zerstörung von Weltkulturerbe

Zum ers­ten Mal hat der inter­na­tio­na­le Straf­ge­richts­hof einen Dschi­ha­dis­ten für die Zer­stö­rung von Welt­kul­tur­er­be schul­dig gespro­chen und zu einer Haft­stra­fe ver­ur­teilt. Vier Jah­re nach der Zer­stö­rung von Jahr­hun­der­te alten reli­giö­sen Bau­wer­ken in Tim­buk­tu ver­ur­teil­te das Gericht den Dschi­ha­dis­ten Ahmad Al Faqi al Mah­di in Den Haag, der die Tat gestand, zu neun Jah­ren Haft.

Die Zer­stö­rung von Welt­kul­tur­er­be ist ein Kriegs­ver­bre­chen, das mit bis zu 30 Jah­ren Haft bestraft wer­den kann. Es war das ers­te Mal, dass ein Ange­klag­ter vor dem Welt­straf­ge­richt sei­ne Schuld zugab. Im Som­mer 2012 hat­te die Dschihadisten-Miliz Ansar Dine, die mit Al-Kaida ver­bün­det ist, die Wüs­ten­stadt Tim­buk­tu im west­afri­ka­ni­schen Mali über­rannt und in Tim­buk­tu neun mit­tel­al­ter­li­che Hei­li­gen­grä­ber und eine Moschee zerstört.

Der auch als Abu Tour­ab bekann­te Ange­klag­te war Lei­ter der Moral­po­li­zei der Dschi­ha­dis­ten und lei­te­te die Zer­stö­rung. Damals hat­te der Ange­klag­te die Tat als “Ver­tei­di­gung des wah­ren Islam“ gegen fal­sche Hei­li­gen­ver­eh­rung gerechtfertigt.

Laut Unesco gehö­ren der­ar­ti­ge Angrif­fe auf reli­giö­se Bau­wer­ke zu einer Stra­te­gie kul­tu­rel­ler Säu­be­rung. Dem ist in jedem Fall zuzu­stim­men, hat es doch immer wie­der Ver­su­che gege­ben, Eth­ni­en nicht nur aus­zu­ra­die­ren son­dern kom­plett aus der Geschich­te zu löschen. Der­ar­ti­ges darf in kei­nem Fall zuge­las­sen wer­den, da jeder Mensch in sei­ner heu­ti­gen Posi­ti­on und Lage ein Pro­dukt der Sum­me der geschicht­li­chen Vor­komm­nis­se ist. Des­sen müs­sen wir uns bewusst sein und blei­ben, sonst ver­ste­hen wir unse­re Rol­le und die Reich­wei­te unse­rer Hand­lun­gen nicht.

Inso­fern kann die Ent­schei­dung des Welt­straf­ge­rich­tes nur begrüßt wer­den. Die­se Ent­schei­dung geht über den rei­nen Schutz des kul­tu­rel­len Erbes weit hinaus.

Ihr Rechts­an­walt Chris­toph Seif­fert aus Flensburg