21 / 09 2016

Es geht auch anders! Verurteilter möchte höhere Strafe...

Das Land­ge­richt Han­no­ver ver­ur­teil­te einen 33-Jährigen bereits Ende August wegen schwe­rer Kör­per­ver­let­zung zu einer Frei­heits­stra­fe von 12 Jah­ren. Der Täter hat­te nach der Tren­nung von sei­ner Freun­din sich ernied­rigt gefühlt und ihr des­we­gen Indus­trie­r­ohr­rei­ni­ger ins Gesicht geschüt­tet. Das Opfer wur­de hier­durch schwer entstellt.

Im Gerichts­saal habe der Täter den Spruch wohl noch akzep­tiert mit den Wor­ten: "Ich möch­te kei­ne Revi­si­on ein­le­gen, in ande­ren Län­dern hät­te ich die Todes­stra­fe erhalten."

Nun will der Täter vor Gericht doch eine höhe­re Stra­fe für sich errei­chen und leg­te Revi­si­on gegen das Urteil ein. In einem Brief an den Vor­sit­zen­den Rich­ter schrieb der Ver­ur­teil­te, er wol­le 15 statt 12 Jah­ren Frei­heits­stra­fe. Offen­sicht­lich habe der Ver­ur­teil­te die Fol­gen des von ihm noch im Gerichts­saal erklär­ten Revi­si­ons­ver­zich­tes über­blickt, den­noch muss der BGH jetzt ent­schei­den, inwie­weit die Revi­si­on zuläs­sig ist.

Auch wenn hier Reue ein­deu­tig zu erken­nen ist, bleibt das Opfer den­noch ein Leben lang ent­stellt. Es wäre wün­schens­wert, wenn der Täter vor­her über die Tat nach­ge­dacht hät­te und nicht hin­ter­her... Des­halb der Rat an alle: "Erst Den­ken, dann Handeln!"

Ihr Rechts­an­walt Chris­toph Seiffert

Quelle:http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/nach-saeure-attacke-auf-ex-freundin-verurteilter-will-hoehere-strafe


20 / 09 2016

Verbraucherzentrale mahnt WhatsApp ab und legt sich mit Facebook an

Das Marktwächter-Team des Ver­brau­cher­zen­tra­le Bun­des­ver­ban­des (vzbv) hat Whats­App abge­mahnt. Die Markt­wäch­ter kri­ti­sie­ren, dass das Unter­neh­men per­sön­li­che Daten wie Tele­fon­num­mern an sei­nen Mut­ter­kon­zern Face­book wei­ter­rei­chen will. Neue Nutzungs- und Daten­schutz­be­stim­mun­gen mach­ten dies mög­lich. Whats­App blei­be bis zum 21.09.2016 Zeit eine Unter­las­sungs­er­klä­rung abzugeben.

Die Ver­brau­cher wur­den in ihrem Ver­trau­en in die Unab­hän­gig­keit von Whats­App ent­täuscht, da Face­book bei des­sen Über­nah­me 2014 noch öffent­lich bekun­de­te, dass Whats­App unab­hän­gig blei­ben sol­le. Den Nut­zern von Whats­app wur­de somit sug­ge­riert, dass ihre Daten allein bei Whats­App blei­ben und kein Daten­trans­fer zu Face­book erfolgt. Die­ses Ver­trau­en ist ent­täuscht worden.

Der vzbv habe bereits in sei­ner Abmah­nung von Face­book Anfang 2015 ers­te Anzei­chen für einen Daten­aus­tausch kri­ti­siert. Die Ver­brau­cher­zen­tra­le sieht hier­durch die Pri­vat­sphä­re der Ver­brau­cher gefähr­det. Zumal die­se Daten­be­schaf­fung von den "Gro­ßen" schlei­chend ein­ge­lei­tet und durch­ge­führt wird, einer­seits um kein Auf­se­hen zu erre­gen und ande­rer­seits, um die Tole­ranz­gren­zen der Ver­brau­cher hin­sicht­lich des Umgangs mit ihren per­sön­li­chen Daten in einer Art zu erwei­tern, der von den Ver­brau­chern nicht oder nicht so wahr­ge­nom­men wird, da der eigent­li­che Plan für den Durch­schnitts­ver­brau­cher ver­deckt bleibt. Geför­dert wird dies durch umfang­rei­che Ver­trags­tex­te und sei­ten­lan­ge AGBs (All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen), in denen ver­klau­su­liert ver­sucht wird, den Betrei­bern immer mehr Rech­te an den Daten der Nutzer/Verbraucher einzuräumen.

Daher ist drin­gend erhöh­te Wach­sam­keit in Hin­sicht auf die Ver­wen­dung von per­sön­li­chen Daten angeraten.

Ihr Rechts­an­walt Chris­toph Seif­fert aus Flensburg

(Quel­le: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/verbraucherzentrale-mahnt-whatsapp-wegen-geplanter-daten-weitergabe-an-facebook-ab)