28 / 09 2016

Weltstrafgericht verurteilt Dschihadisten wegen Zerstörung von Weltkulturerbe

Zum ers­ten Mal hat der inter­na­tio­na­le Straf­ge­richts­hof einen Dschi­ha­dis­ten für die Zer­stö­rung von Welt­kul­tur­er­be schul­dig gespro­chen und zu einer Haft­stra­fe ver­ur­teilt. Vier Jah­re nach der Zer­stö­rung von Jahr­hun­der­te alten reli­giö­sen Bau­wer­ken in Tim­buk­tu ver­ur­teil­te das Gericht den Dschi­ha­dis­ten Ahmad Al Faqi al Mah­di in Den Haag, der die Tat gestand, zu neun Jah­ren Haft.

Die Zer­stö­rung von Welt­kul­tur­er­be ist ein Kriegs­ver­bre­chen, das mit bis zu 30 Jah­ren Haft bestraft wer­den kann. Es war das ers­te Mal, dass ein Ange­klag­ter vor dem Welt­straf­ge­richt sei­ne Schuld zugab. Im Som­mer 2012 hat­te die Dschihadisten-Miliz Ansar Dine, die mit Al-Kaida ver­bün­det ist, die Wüs­ten­stadt Tim­buk­tu im west­afri­ka­ni­schen Mali über­rannt und in Tim­buk­tu neun mit­tel­al­ter­li­che Hei­li­gen­grä­ber und eine Moschee zerstört.

Der auch als Abu Tou­rab bekann­te Ange­klag­te war Lei­ter der Moral­po­li­zei der Dschi­ha­dis­ten und lei­te­te die Zer­stö­rung. Damals hat­te der Ange­klag­te die Tat als “Ver­tei­di­gung des wah­ren Islam“ gegen fal­sche Hei­li­gen­ver­eh­rung gerechtfertigt.

Laut Unesco gehö­ren der­ar­ti­ge Angrif­fe auf reli­giö­se Bau­wer­ke zu einer Stra­te­gie kul­tu­rel­ler Säu­be­rung. Dem ist in jedem Fall zuzu­stim­men, hat es doch immer wie­der Ver­su­che gege­ben, Eth­ni­en nicht nur aus­zu­ra­die­ren son­dern kom­plett aus der Geschich­te zu löschen. Der­ar­ti­ges darf in kei­nem Fall zuge­las­sen wer­den, da jeder Mensch in sei­ner heu­ti­gen Posi­ti­on und Lage ein Pro­dukt der Sum­me der geschicht­li­chen Vor­komm­nis­se ist. Des­sen müs­sen wir uns bewusst sein und blei­ben, sonst ver­ste­hen wir unse­re Rol­le und die Reich­wei­te unse­rer Hand­lun­gen nicht.

Inso­fern kann die Ent­schei­dung des Welt­straf­ge­rich­tes nur begrüßt wer­den. Die­se Ent­schei­dung geht über den rei­nen Schutz des kul­tu­rel­len Erbes weit hinaus.

Ihr Rechts­an­walt Chris­toph Seif­fert aus Flensburg


21 / 09 2016

Es geht auch anders! Verurteilter möchte höhere Strafe...

Das Land­ge­richt Han­no­ver ver­ur­teil­te einen 33-Jährigen bereits Ende August wegen schwe­rer Kör­per­ver­let­zung zu einer Frei­heits­stra­fe von 12 Jah­ren. Der Täter hat­te nach der Tren­nung von sei­ner Freun­din sich ernied­rigt gefühlt und ihr des­we­gen Indus­trie­rohr­rei­ni­ger ins Gesicht geschüt­tet. Das Opfer wur­de hier­durch schwer entstellt.

Im Gerichts­saal habe der Täter den Spruch wohl noch akzep­tiert mit den Wor­ten: "Ich möch­te kei­ne Revi­si­on ein­le­gen, in ande­ren Län­dern hät­te ich die Todes­stra­fe erhalten."

Nun will der Täter vor Gericht doch eine höhe­re Stra­fe für sich errei­chen und leg­te Revi­si­on gegen das Urteil ein. In einem Brief an den Vor­sit­zen­den Rich­ter schrieb der Ver­ur­teil­te, er wol­le 15 statt 12 Jah­ren Frei­heits­stra­fe. Offen­sicht­lich habe der Ver­ur­teil­te die Fol­gen des von ihm noch im Gerichts­saal erklär­ten Revi­si­ons­ver­zich­tes über­blickt, den­noch muss der BGH jetzt ent­schei­den, inwie­weit die Revi­si­on zuläs­sig ist.

Auch wenn hier Reue ein­deu­tig zu erken­nen ist, bleibt das Opfer den­noch ein Leben lang ent­stellt. Es wäre wün­schens­wert, wenn der Täter vor­her über die Tat nach­ge­dacht hät­te und nicht hin­ter­her... Des­halb der Rat an alle: "Erst Den­ken, dann Handeln!"

Ihr Rechts­an­walt Chris­toph Seiffert

Quelle:http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/nach-saeure-attacke-auf-ex-freundin-verurteilter-will-hoehere-strafe