Rückzahlung gezahlter Einspeisevergütungen bei verspäteter Anmeldung einer Photovoltaikanlage

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(OLG Schles­wig Urteil vom 21.06.2016 - 3 U 108/15) Eine Netz­be­trei­be­rin kann vom Betrei­ber einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge die Rück­zah­lung gezahl­ter Ein­spei­se­ver­gü­tun­gen ver­lan­gen, wenn der Betrei­ber die Anla­ge nicht recht­zei­tig bei der Bun­des­netz­agen­tur ange­mel­det hat. Die­ser Rück­for­de­rungs­an­spruch die­ne all­ge­mei­nen Inter­es­sen, sodass der Anla­gen­be­trei­ber etwa­ige eige­ne Ansprü­che nicht ent­ge­gen­set­zen kön­ne, stell­te das Ober­lan­des­ge­richt Schles­wig klar (Urteil vom 21.06.2016, Az.: 3... mehr Info »