(OLG Schleswig Urteil vom 21.06.2016 - 3 U 108/15) Eine Netzbetreiberin kann vom Betreiber einer Photovoltaikanlage die Rückzahlung gezahlter Einspeisevergütungen verlangen, wenn der Betreiber die Anlage nicht rechtzeitig bei der Bundesnetzagentur angemeldet hat. Dieser Rückforderungsanspruch diene allgemeinen Interessen, sodass der Anlagenbetreiber etwaige eigene Ansprüche nicht entgegensetzen könne, stellte das Oberlandesgericht Schleswig klar (Urteil vom 21.06.2016, Az.: 3... mehr Info »