EU-Kommission: Irland gewährte Apple unzulässige Steuervergünstigungen in Milliardenhöhe

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Irland hat Apple unrecht­mä­ßi­ge Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen von bis zu 13 Mil­li­ar­den Euro gewährt, die nach den EU-Beihilfevorschriften unzu­läs­sig sei­en. Zu die­sem Ergeb­nis kam die EU-Kommission. Irland wird die rechts­wid­ri­ge Bei­hil­fe zurück­zu­for­dern haben, denn das Land habe zwei an Apple gerich­te­te Steu­er­vor­be­schei­de in künst­li­cher Wei­se eine erheb­li­che Ver­rin­ge­rung der von Apple ab dem Jahr 1991 in Irland gezahl­ten... mehr Info »

Audi-Schummelsoftware - keine Rückabwicklung ohne Nachfristsetzung

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Das LG Düs­sel­dorf hat am 23.08.2016 - Az.: 6 O 413/15, durch Urteil ent­schie­den, dass der Käu­fer eines mit einer soge­nann­ten Abgas-Manipulationssoftware aus­ge­stat­te­ten Fahr­zeugs ohne vor­he­ri­ges Set­zen einer Nach­er­fül­lungs­frist nicht wirk­sam vom Kauf­ver­trag zurück­tre­ten kann. Dies gilt ins­be­son­de­re, wenn das Auto­haus von sich aus eine tech­ni­sche Nach­bes­se­rung ange­bo­ten hat. Der Käu­fer wäre ver­pflich­tet gewe­sen, eine Frist zur... mehr Info »