7 / 07 2016

21 Monate Freiheitsstrafe für Lionel Messi

Wie jetzt bekannt wor­den ist, wur­den der argen­ti­ni­sche Fuß­ball­star sowie sein Vater vom Land­ge­richt Bar­ce­lo­na zu einer Haft­stra­fe von 21 Mona­ten verurteilt.

Die bei­den sol­len mit Hil­fe von wei­te­ren Bera­tern im Zeit­raum von 2007 - 2009 das spa­ni­sche Finanz­amt um 4,1 Mio € betro­gen haben. Es ging hier­bei angeb­lich um Ein­nah­men aus Bild­rech­ten, die gegen­über dem Finanz­amt nicht angegeben.

Die bei­den Mes­sis wer­den die Haft­stra­fe höchst­wahr­schein­lich nicht antre­ten müs­sen, da in Spa­ni­en  bei Erst­ver­ur­teil­ten eine Haft­stra­fe unter 2 Jah­ren zur Bewäh­rung aus­ge­setzt wird.

Auch in Deutsch­land gibt es die Mög­lich­keit, dass Haft­stra­fen unter 2 Jah­ren nicht voll­streckt son­dern meis­tens unter Auf­la­gen zur Bewäh­rung aus­ge­setzt wer­den. In die­sen Fäl­len haben die Ver­ur­teil­ten die Mög­lich­keit, in der Bewäh­rungs­zeit zu bewei­sen, dass sie in der Lage sind, sich recht­s­treu zu ver­hal­ten. Hier­durch wird zwar in ers­ter Linie die Staats­kas­se ent­las­tet, aber die Ver­ur­teil­ten kön­nen sich dar­auf nicht aus­ru­hen, denn im Fal­le der Nicht­er­fül­lung einer gericht­li­chen Auf­la­ge oder einer erneu­ten Straf­fäl­lig­keit droht der Wider­ruf der Aus­set­zung der Frei­heits­stra­fe zur Bewäh­rung mit der Fol­ge, dass der Ver­ur­teil­te zwangs­wei­se in das "betreu­te Woh­nen" umzie­hen muss, um dort sei­ne Haft­stra­fe auf Staats­kos­ten zu verbüßen.