BGH räumt Testierfreiheit viel Raum ein - Patient darf seinen Hausarzt beerben

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Ein Pati­ent ver­erb­te sei­nem Arzt als Gegen­leis­tung für des­sen ärzt­li­che Behand­lun­gen ein Grund­stück. Wegen beson­de­rer berufs­recht­li­cher Nor­men hiel­ten diver­se Gerich­te dies für unwirk­sam. Das sah sah der BGH anders, die­ser ent­schied, dass die Tes­tier­frei­heit Vor­rang habe (Urt. v. 02.07.2025, Az. IV ZR 93/24). Was war pas­siert?  Der Erb­las­ser hat­te zu Leb­zei­ten sei­nem Haus­arzt im Gegen­zug... mehr Info »

Reichsbürger dürfen keine Waffen haben

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Das Ver­wal­tungs­ge­richt Gie­ßen hat zwei Eil­an­trä­ge von Per­so­nen, die sich als Reichs­bür­ger bezeich­nen, zurück­ge­wie­sen, mit denen sich die­se gegen eine Ent­schei­dung des Land­krei­ses Marburg-Biedenkopf wand­ten. Der Land­kreis hat­te den bei­den Antrag­stel­lern die Berech­ti­gung zum Besitz und zur Benut­zung von Waf­fen ent­zo­gen. Es sah die Antrag­stel­ler als waf­fen­recht­lich unzu­ver­läs­sig an. Die­ser Mei­nung schloss sich das Ver­wal­tungs­ge­richt... mehr Info »