VW-Zulieferstreit - LG Braunschweig erlässt einstweilige Verfügungen
Das LG Braunschweig hat in zwei von VW gegen zwei Zulieferer eingeleiteten einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden dass die Firmen verpflichtet sind, auf Abruf die vertraglich vereinbarten Zulieferteile an VW zu liefern. Über die Höhe des im Falle eines Verstoßes gegen die einstweilige Verfügung zu zahlenden Ordnungsgeldes ist im Falle der Car Trim GmbH noch nicht entschieden worden. Da die ES Automobilguss GmbH als Antragsgegnerin Widerspruch eingelegt hat, findet in diesem Fall eine mündliche Verhandlung statt. Die Fa. Car Trim GmbH kann noch Widerspruch einlegen.
Jedoch sind beide Anordnungen sind bereits vollstreckbar, so dass VW notfalls per Gerichtsvollzieher durchsetzen kann, dass die Teile geliefert und die Produktion des Golf u.a. in Emden wieder aufgenommen werden kann.
Inwieweit das letztlich zu Lieferverzögerungen bei Neuwagenkunden führt, wird abzuwarten bleiben. Falls es hierzu gekommen sein sollte, wäre im Einzelfall zu prüfen, ob und in welcher Höhe ein Schadensersatzanspruch bestehen könnte oder ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich wird.
Ihr Rechtsanwalt Christoph Seiffert aus Flensburg