OLG präzisiert Wahlrecht des Käufers bei Kauf eines mangelhaften Fahrzeuges
Bietet der Verkäufer eines mangelhaften Fahrzeugs dem Käufer eine Nachbesserung an, kann der Käufer anstelle der Nachbesserung regelmäßig noch eine Nachlieferung verlangen, wenn er die Nachbesserung nicht verlangt und sich über diese nicht mit dem Verkäufer verständigt hat. Das hat das OLG Hamm mit Urteil vom 21.07.2016 entschieden (Az.. 28 U 175/15).
Die Klägerin war in dem Fall zum Rücktritt berechtigt, da sie vom Verkäufer nur die Ersatzlieferung eines mangelfreien anstatt des bei Übergabe bereits mangelbehafteten Fahrzeuges verlangt hätte. Die Verkäuferin hätte zwar eine Nachbesserung angeboten. Dieses Angebot hat die Klägerin nicht angenommen, eine Verständigung wurde hierüber nicht erzielt. Der Verkäuferin war eine Nachlieferung zudem möglich, so dass das Nachlieferungsverlangen nicht wegen einer vorrangigen Nachbesserung ausgeschlossen war.
Vor diesem Hintergrund kann es angezeigt sein, nach dem Erwerb einer mangelhaften Neuware auf seine Rechte zu bestehen und im Falle einer Weigerung der Verkäuferseite seine Karten voll auszuspielen.
Ob die Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, müsste im Vorfeld natürlich geprüft werden, wobei ich Ihnen gern behilflich bin.
Ihr Rechtsanwalt Christoph Seiffert aus Flensburg