24 / 11 2016

"Reichsbürger" im Visier des Verfassungsschutzes

Der Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Tho­mas de Mai­ziè­re (CDU) hat vor­ges­tern ange­kün­digt, dass ab sofort die "Reichs­bür­ger" deutsch­land­weit vom Ver­fas­sungs­schutz beob­ach­tet wer­den sol­len. Die­se Ent­schei­dung fiel einen Monat nach den töd­li­chen Schüs­sen eines soge­nann­ten "Reichs­bür­gers" auf einen Polizisten.

Die "Reichs­bür­ger­be­we­gung" erkennt weder das bun­des­deut­sche Grund­ge­setz, Behör­den noch die bun­des­deut­sche Gerichts­bar­keit an. Sie spricht die­sen die Legi­ti­mi­tät ab und akzep­tiert kei­ne amt­li­chen Bescheide.

Für die­se Men­schen exis­tiert die Bun­des­re­pu­blik mit sei­nen Geset­zen nicht, sie neh­men an, dass das das Deut­sche Reich wei­ter­hin fortbestehe.

Im Bun­des­tag beton­te de Mai­ziè­re nun: "Wer die­sen Staat ablehnt, der kann auch kei­nen Pfen­nig Staats­bür­ger­geld erhal­ten und glau­ben, er kön­ne Poli­zist oder sonst­wo im öffent­li­chen Dienst sein." Dem ist nur zuzu­stim­men. Es folgt nicht den Geset­zen der Logik, einer­seits dem Staat die Exis­tenz abzu­spre­chen, im Gegen­zug aber Ansprü­che gegen­über einem Staat zu erhe­ben, der nach der eige­nen Mei­nung über­haupt nicht exis­tiert. Es wäre in die­sen Fäl­len logisch kon­se­quent, den "Reichs­bür­gern" jeg­li­che staat­li­che Unter­stüt­zung zu ver­sa­gen. Das jedoch wird wie­der für Dis­kus­sio­nen sor­gen, wo bereits jetzt klar ist, dass zumin­dest eine der bei­den Sei­ten nicht ent­spre­chend der Geset­ze der Logik argu­men­tie­ren wird...

Ihr Rechts­an­walt Chris­toph Seif­fert aus Flensburg