Ich berate und vertrete Sie gern im Arbeitsrecht

Das Kern­ar­beits­recht regelt im Wesent­li­chen das Ver­trags­ver­hält­nis zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer. Hier­bei spielt es kei­ne Rol­le, ob Sie Arbeit­neh­mer, Geschäfts­füh­rer, lei­ten­der Ange­stell­ter sind. Die grund­le­gen­den Rege­lun­gen zum Arbeits­ver­trag sind im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch ver­an­kert, jedoch auch in vie­len ande­ren Neben­ge­set­zen wie dem Bun­des­ur­laubs­ge­setz (BUr­lG), dem Arbeits­zeit­ge­setz (ArbZG) fin­den sich Rege­lun­gen, die die in Deutsch­land grund­sätz­lich gel­ten­den Ver­trags­frei­heit zuguns­ten der Arbeit­neh­mer einschränkt..

Die häu­figs­ten Strei­tig­kei­ten gibt es im Bereich der Kün­di­gung von Arbeits­ver­hält­nis­sen. Oft ver­su­chen Arbeit­ge­ber, durch das Anbie­ten von Abfin­dun­gen ihre Arbeit­neh­mer zu bewe­gen, einen Auf­he­bungs­ver­trag zu unter­schrei­ben. Hier­bei ver­ken­nen vie­le Arbeit­neh­mer, dass sie durch die Annah­me eines sol­chen Ange­bo­tes Sper­ren oder Kür­zun­gen sei­tens des Arbeitsamtes/Jobcenters riskieren.

Sehr oft gibt es im Arbeits­recht um Nicht­zah­lung von Lohn oder um die Fra­ge von Urlaubs­zei­ten und Arbeits­zeit­re­ge­lun­gen, da es hier regel­mä­ßig zu Mei­nungs­ver­schie­den­hei­ten und diver­gie­ren­den Les­ar­ten der Arbeits­ver­trä­ge kommt.

Häu­fig sind auch Abmah­nun­gen, die unge­recht­fer­tigt erteilt und genutzt wer­den, um "unlieb­sa­me" Arbeit­neh­mer los­zu­wer­den, Gegen­stand einer recht­li­chen Auseinandersetzung.

Mob­bing spielt sich häu­fig unter den Mit­ar­bei­tern eines Unter­neh­mens selbst ab, betrifft aber den­noch auch das Arbeits­ver­hält­nis zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer, da der Arbeit­ge­ber gegen­über sei­nen Arbeit­neh­mern gewis­sen Für­sor­ge­pflich­ten  unter­wor­fen ist. An die­ser Stel­le greift auch das Allge­mei­nes Gleich­stel­lungs­ge­setz (AGG) zuguns­ten der Arbeit­neh­mer ein.

Das Arbeits­recht zieht sich dar­über hin­aus noch in vie­le Berei­che hin­ein. Gern prü­fe ich für Sie, ob Ihr Pro­blem dem arbeits­recht­li­chen Feld zuzu­ord­nen ist und wie die­ses Pro­blem einer Lösung zuge­führt wer­den kann.