28 / 09 2016

Datenweitergabe WhatsApp an Facebook #2

Mit­tels einer Ver­wal­tungs­an­ord­nung hat es der Ham­bur­ger Daten­schutz­be­auf­trag­te Cas­par geschafft, Face­book die Erhe­bung und Nut­zung von Daten deut­scher WhatsApp-Nutzer zu unter­sa­gen. Hier­bei han­delt es sich um eine einst­wei­li­ge Anord­nung, die ab sofort gilt und Face­book ver­pflich­tet, die bereits gewon­ne­nen Daten zu löschen. Da die­se Ent­schei­dung nicht abschlie­ßend ist, muss das Haupt­sa­che­ver­fah­ren abge­war­tet wer­den, wel­ches sogar vor dem EuGH enden kann.

Im Zuge des Erwerbs von Whats­app durch Face­book wur­de von Face­book noch damit gewor­ben, dass es kei­nen Daten­ab­gleich gebe. Davon möch­te Face­book nun nichts mehr wis­sen und doch einen Daten­ab­gleich zwi­schen den bei­den ansons­ten recht­lich selb­stän­di­gen Fir­men durch­füh­ren. Dies stellt nicht nur nach Ansicht des Daten­schutz­be­auf­trag­ten eine Irre­füh­rung der Nut­zer und der Öffent­lich­keit dar son­dern sei auch ein Ver­stoß gegen das Datenschutzrecht.

Die­se Anord­nung ist in jedem Fall ein Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung. Bleibt zu hof­fen, dass die Instanz­ge­rich­te sich der Ansicht des Daten­schutz­be­auf­trag­ten anschließen.

Ihr Rechts­an­walt Chris­toph Seif­fert aus Flensburg